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Lentipur 500SC 20 L gegen Unkraut Getreide

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€389.00
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Produktbeschreibung

Lentipur Flo 500 SC 20L

Lentipur Flo 500 SC ist ein herbizides Präparat zur Blatt- oder Bodenanwendung zur Bekämpfung von Ginster und einjährigen Unkräutern beim Anbau von Winterweizen, Wintertriticale, Roggen und Wintergerste.

Das Präparat wird mit Feldspritzen eingesetzt.

Gehalt an Wirkstoffen

Chlortoluron (eine Verbindung aus der Gruppe der Harnstoffderivate) – 500 g/l (35,71 %).

Vorteile

  • hohe Wirksamkeit
  • schnelle Wirkung des Präparats
  • zuverlässig unter verschiedenen Boden-, agrotechnischen und atmosphärischen Bedingungen
  • unersetzlich bei der Bekämpfung von Getreidebesen
  • stellt keine Gefahr für Folgekulturen dar

Wirkung auf Unkraut

Das Mittel wirkt auch bei niedrigen Temperaturen. Zweikeimblättrige Unkräuter werden am effektivsten von der Keimphase bis zur 6-Blatt-Phase abgetötet, einkeimblättrige Unkräuter von der Keimphase bis zum Ende der Bestockungsphase.

Empfindliches Unkraut

Kornblume, Gewöhnliche Vogelmiere, Rosa Flieder, Weiße Quinoa, Körnerginster, Ackerkamille, Gewöhnliche Kamille, Ackerbündel, Ackerfuchsschwanz.

Unkraut mäßig empfindlich

Feld-Ehrenpreis.

Unkräuter sind mäßig resistent

kleine Geranie, selbstaussaatender Raps (in der Keimphase).

Resistente Unkräuter

Gewöhnliches Rauchkraut, Ackerveilchen, Feldmohn, Labkraut.

Anwendung des Agenten

Winterweizen, Wintertriticale, Roggen, Wintergerste

Im Herbst von der Phase der 3 Getreideblätter bis zum Einsetzen des Frosts (die 3-Blatt-Phase tritt ein, wenn das dritte Blatt länger als das zweite ist und aufhört zu wachsen).

  • Dosierung: 2 l/ha.
  • Bei großen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht kann das Mittel zu einer periodischen Gelbfärbung der Getreideblätter führen.

Im Frühjahr, unmittelbar nach Beginn der Getreidevegetation, bis zur Bestockungsphase.

  • Dosierung: 3 l/ha.
  • Haltbarkeit ab Herstellungsdatum 2 Jahre.

Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.

Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Erwachsenen und Personen mit der erforderlichen Qualifikation erworben werden

Kauf von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013. mit Änderungen.

Mit dem Kauf erklären Sie, dass Sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

Auf den Merkzettel
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