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Original Roundup 360 SL Plus 5l Glifosat 5411773119649 Round Up

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€135.00
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Produktbeschreibung

Roundup 360 SL Plus 5l Glifosat, Herbicyd, Perz

Roundup 360 SL Plus ist ein Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über verschiedene Pflanzenteile(Blätter, grüne Triebe und nicht holzige Rinde) aufgenommen und gelangt dann in das Innere der Pflanze und erreicht auch deren unterirdische Teile (Wurzeln, Ausläufer usw.). .) führt zum Absterben der gesamten Pflanze.

Beseitigt unerwünschtes Unkraut rund um Gebäude, Zäune und andere Zäune, um Bäume und Blumenbüschel, unter Hecken und Büschen, zwischen Platten und Pflastersteinen, in Höfen und Straßen.

Wann sind die ersten Wirkungssymptome des Mittels sichtbar?

Die ersten Symptome des Mittels (Gelbfärbung und Welken) sind 7-10 Tage nach der Behandlung sichtbar.

Nach dieser Zeit sollten die Pflanzen nicht mehr entfernt werden, da sie sonst vollständig absterben, was nach 2-3 Wochen der Fall ist.

Wann wirkt die Maßnahme am effektivsten?

Bei warmem und feuchtem Wetter wirkt das Mittel schneller.

Produzent: Monsanto

Kapazität/Verpackung: 5L

Art des Mittels/Wirkungsmethode: herbizid, systemisch

Wirkstoff/Zusammensetzung: Glyphosat

EAN: 5411773119649

DOSIERUNG

Stachelbeere, Apfelbeere, schwarze Johannisbeere, rote Johannisbeere, weiße Johannisbeere, Birne, Pfirsich, Kirsche, Aprikose, Pflaume, Kirsche:

30-80 ml in 2,0-3,0 l Wasser pro 100 m2.

Von Frühling bis Herbst für Grünunkräuter während ihres intensiven Wachstums

Apfelbäume:

30–80 ml in 2,0–3,0 l Wasser pro 100 m2, je nach Unkrautart

Von Frühling bis Herbst für Grünunkräuter während ihres intensiven Wachstums

Bereiche um Gebäude, Zäune und andere Zäune, um Bäume und Blumenbüschel, unter Hecken und Sträuchern, zwischen Platten und Pflastersteinen, in Höfen und Straßen:

50-75 ml in 2,0-3,0 l Wasser pro 100 m2

Von Frühling bis Herbst, bei warmem Wetter, das die Entwicklung von Unkraut begünstigt

Waldgärtnereien - Setzlinge von Nadel- und Laubbäumen:

20–30 ml in 2,0–3,0 l Wasser pro 100 m2

Erneuerungen, Aufforstung - Waldkiefer, Waldarten von Laubbäumen:

20–30 ml in 2,0–3,0 l Wasser pro 100 m2

Welche Unkräuter bekämpft Roundup und in welcher Dosierung?

AKTION GEGEN UNKRAUT

Empfindliche Unkräuter: Dosis 12,5 ml/100 m2: Weiße Quinoa, geruchlose Maruna, Ackerbündel Dosis 18,75 ml/100 m2: Ackerveilchen, Gewöhnliche Vogelmiere, Weiße Quinoa, Feldmohn, geruchlose Maruna, Körnerginster, Quecke, Beutenkraut, Ackerwinde Knöterich, Feldbündel. Dosis 25,0 ml/100 m2: Ackerveilchen, Vogelmiere, weiße Quinoa, Ackermohn, geruchlose Maruna, Körnerginster, Quecke, Lindenkraut, Staudenknöterich, Ackerkamille, selbst gesätes Getreide, Ackerbündel, kleinblütiges Gelbgras Dosis 37 , 5 ml/100 m2: Beifuß, Ackerveilchen, Vogelmiere, weiße Quinoa, Schafgarbe, Ackermohn, geruchlose Maruna, Körnerginster, Quecke, Klee, Windenknöterich, Ackerkamille, Ausfallgetreide, Ackerbündel, kleinblütiges Gelbgras Dosis von 40,0 ml/100 m2: Beifuß, Ackerveilchen, Vogelmiere, Quinoa, Schafgarbe, Ackermohn, geruchloser Maruna, Körnerginster, Quecke, Haftbodendecker, Knöterich, Ackerkamille, Ausfallgetreide, Ackerbündel, Kleinblütiges Gelb Dosis 60,0 ml/100 m2: Beifuß, Ackerveilchen, Vogelmiere, Quinoa, Schafgarbe, Ackermohn, geruchloser Maruna, Körnerginster, Quecke, Schlingpflanze, Staudenknöterich, Ackerkamille, Ausfallgetreide, Ackerbündel, Vogelwicke, kleinblütig Gelbgras

Resistentes Unkraut: Schachtelhalm

„Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Bitte beachten Sie die spezifischen Risikohinweise. Befolgen Sie die auf dem Etikett aufgeführten Sicherheitsregeln

„Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (polnisches Gesetzblatt von 2013, Pos. 455 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (polnisches Gesetzblatt von 2011, Nr. 284, Pos. 1673 in der jeweils gültigen Fassung) sind, sind nur Kunden berechtigt, die natürliche Personen mit der für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Rechtsfähigkeit und Qualifikation sind gemäß Artikel 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013

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