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Cayunis 325EC 5L Bayer neues Fungizid für Getreide

17324
€409.00
lieferbar
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Produktbeschreibung

Cayunis 325EC 5L Bayer

Ein Fungizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Emulsion (EC) mit systemischer Wirkung zur präventiven, interventionellen und destruktiven Anwendung zum Schutz vor durch Pilze verursachten Krankheiten.

Das Mittel ist für den Einsatz mit einer selbstfahrenden oder Traktor-Feldspritze vorgesehen.

Vorbereitung der verwendbaren Flüssigkeit:

Bevor Sie die verwendbare Flüssigkeit zubereiten, ermitteln Sie sorgfältig die benötigte Menge. Gießen Sie die abgemessene Menge des Mittels in den teilweise mit Wasser gefüllten Sprühtank (bei eingeschaltetem Mischer) und füllen Sie Wasser bis zur erforderlichen Menge auf. Bei eingeschaltetem Mixer aufsprühen. Nachdem Sie das Mittel in den Tank eines Sprühgeräts gegossen haben, das nicht mit einem hydraulischen Mischer ausgestattet ist, mischen Sie die Flüssigkeit im Tank mechanisch. Spülen Sie die leere Verpackung dreimal mit Wasser aus und gießen Sie die Spüllösung in den Sprühtank mit der Arbeitsflüssigkeit. Bei Spritzpausen die Spritzbrühe im Spritzbehälter gründlich durchmischen, bevor mit der Arbeit begonnen wird.

Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (GBl. 2011, § 284 Ziff. 1673 in der jeweils gültigen Fassung) nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die in Art. 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097, in der jeweils gültigen Fassung).

Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Bitte beachten Sie detaillierte Risikohinweise. Befolgen Sie die auf dem Etikett aufgeführten Sicherheitsregeln „Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (Gesetzblatt von 2013, Pos. 455 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (polnisches Gesetzblatt) sind 2011, Nr. 284, Punkt 1673, in der geänderten Fassung), können nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die Qualifikationen verfügen, die für Personen erforderlich sind, die Pflanzenschutzmittel kaufen, gemäß Artikel 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März eine Bestellung aufgeben und Vertragspartei des Kaufvertrags sein. 2013 (Gesetzblatt 2013, Punkt 455, in der jeweils gültigen Fassung).“

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