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Capreno 547SC 1L + Mero 842EC 2X4L Bayer

17326
€309.00
lieferbar
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Produktbeschreibung
  • Producent: Bayer
  • Wirkstoff: Tembotrion, Thiencarbazon-methyl
  • Anbau: Mais
  • Wirkungsweise: Blatt
  • Produkttyp: Herbizid
  • Zubereitungsform: Konzentrat

Capreno 547SC 1L + Mero 842EC 2X4L Bayer

Produkt zertifiziert bis 21.02.2025.

Capreno 547SC 1L + Mero 842EC 2X4L

Das Präparat ist für die Nachauflaufbekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern und einigen einkeimblättrigen Unkräutern (einschließlich des Unkrauts) im Maisanbau bestimmt.

Capreno 547SC 1L + Mero 842EC 2X4L Herbizid in Form eines konzentrierten Suspensionskonzentrats zur Verdünnung mit Wasser

Es enthält zwei komplementäre Wirkstoffe: Tembotrion und Thiencarbazon. MethylTembotrion gehört zur Gruppe der Triketone. Der oben genannte Wirkstoff wird schnell durch die Pflanze transportiert und hemmt den Prozess der Carotinoid-Biosynthese in Unkrautpflanzen. Die ersten Symptome in Form einer leichten Verfärbung werden ca. 5-7 Tage nach der Anwendung des Mittels sichtbar. Methylthiencarbazon wiederum ist ein Inhibitor der Acetolactatsynthase (ALS), der die Aktivität eines spezifischen Enzyms blockiert, das für die Aminosäurebiosynthese verantwortlich ist, was folglich zu einer Störung der Proteinsynthese führt. Dadurch wird das Pflanzenwachstum und die Pflanzenentwicklung gehemmt. Methylthiencarbazon wird von Blättern und Wurzeln aufgenommen

Unkraut, wodurch es möglich ist, die Plantage teilweise vor dem Auftreten einer weiteren Unkrautwelle auf der Plantage zu schützen. Das Mittel ist am wirksamsten gegen junge, intensiv wachsende Arten in der anfänglichen Wachstumsphase, vom Sämlingsstadium bis zum 2-4-Blatt-Stadium. Die volle herbizide Wirkung ist ca. 14 Tage nach der Behandlung sichtbar.

Das Mittel ist für den Einsatz mit selbstfahrenden Feldspritzen oder Traktorfeldspritzen vorgesehen.

Empfindliche Unkräuter: Kornblume, Gewöhnliches Unkraut, Gewöhnliches Rauchkraut, Ackerveilchen, Gewöhnliche Vogelmiere, Lila Flieder, Rosa Quinoa, Weiße Quinoa, Gewöhnliche Kamille, Schwarzer Nachtschatten, Windenknöterich, Gewöhnlicher Staudenknöterich, Gefleckter Staudenknöterich, Ausfallraps (aus Samen keimend), Rauer Amaranth, Gewöhnlicher Amaranth, Feldbündel, kleinblumiger Gelbstängel.

Mäßig empfindliches Unkraut: anhaftendes Labkraut.

Vorbereitung der verwendbaren Flüssigkeit:

Hinweis: Vor Gebrauch die Packung mehrmals schütteln, bis eine völlig homogene Suspension entsteht.

Bevor Sie die verwendbare Flüssigkeit zubereiten, ermitteln Sie sorgfältig die benötigte Menge. Gießen Sie die abgemessene Menge des Mittels in den teilweise mit Wasser gefüllten Sprühtank (bei eingeschaltetem Mischer). Spülen Sie die leere Verpackung dreimal mit Wasser aus, gießen Sie die Spüllösung in den Sprühtank mit der Arbeitsflüssigkeit und füllen Sie Wasser bis zur vorgesehenen Menge auf. Nachdem das Mittel in einen Sprühtank gegossen wurde, der nicht mit einem hydraulischen Mischer ausgestattet ist, sollte die Flüssigkeit beim Nachfüllen mechanisch gemischt werden. Das Mittel bildet leicht eine Suspension und erfordert kein zusätzliches Mischen in einem separaten Gefäß. Bei Spritzpausen die Spritzbrühe im Spritzbehälter gründlich durchmischen, bevor mit der Arbeit begonnen wird.

Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (GBl. 2011, § 284 Ziff. 1673 in der jeweils gültigen Fassung) nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die in Art. 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (GBl. 2020, Pos. 2097, in der jeweils gültigen Fassung).

Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Bitte beachten Sie detaillierte Risikohinweise. Befolgen Sie die auf dem Etikett aufgeführten Sicherheitsregeln „Bei Produkten, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März 2013 (Gesetzblatt von 2013, Pos. 455 in der jeweils gültigen Fassung) und der Verordnung Nr. 1107/2009 (polnisches Gesetzblatt) sind 2011, Nr. 284, Punkt 1673, in der geänderten Fassung), können nur Kunden, die voll geschäftsfähige natürliche Personen sind und über die Qualifikationen verfügen, die für Personen erforderlich sind, die Pflanzenschutzmittel kaufen, gemäß Artikel 28 des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel vom 8. März eine Bestellung aufgeben und Vertragspartei des Kaufvertrags sein. 2013 (Gesetzblatt 2013, Punkt 455, in der jeweils gültigen Fassung).“

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