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ALIETTE 80 WG 1KG FUNGIZID SPRAY FÜR PILZKRANKHEITEN APFELBAUM HOPFEN

17316
€69.00
lieferbar
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Produktbeschreibung

☘️ALIETTE 80 WG 1kg Apfelbaum- Hopfen gegen Pilzkrankheiten

➡️ Fungizid in Form wasserlöslicher Granulate zur Herstellung wässriger Suspensionen

❇️ Fungizid Systemisches zur vorbeugenden und Notfallanwendung

❇️ in Form eines Granulats zur Herstellung einer wässrigen Suspension

❇️ schützt Hopfen vor Falschem Mehltau und Apfelbäume vor Ringfäule an der Stammbasis.

❇️ zur Verwendung mit Feld- und Obstgartenspritzen vorgesehen

✅ Wirkstoffgehalt

Aluminiumfosetyl(eine Verbindung aus der Phosphongruppe) – 80 % (800 g/kg)

✅ Verwendung in Nutzpflanzen

✔️ Apfelbaum

✔️ Hopfen

✅ Krankheiten bekämpft

⚫ Falscher Mehltau

⚫ Ringfäule am Stammansatz

✅Dosiert

❇️Hopfen

◉ Falscher Mehltau

Maximale Konzentration: 0,25 % (250 g des Mittels auf 100 Liter Wasser).

Empfohlene Konzentration: 0,25 % (250 g des Mittels auf 100 Liter Wasser).

Führen Sie Behandlungen vom Ende der Hopfenwachstumsphase bis zur Doldenentwicklungsphase durch (BBCH 40 - 79).

❇️Apfelbaum

◉ Ringfäule an der Stammbasis

Maximal empfohlene Konzentration: 0,5 % (500 g des Mittels auf 100 Liter Wasser).

Empfohlene Konzentration: 0,5 % (500 g des Mittels auf 100 Liter Wasser).

Empfohlene Menge Arbeitsflüssigkeit: 1,0 l pro Baum.

Besprühen Sie während der Blütezeit der Bäume die Stammbasis und die Erde rund um den Stamm (BBCH 61-67). Wiederholen Sie die Behandlung nach einem Monat.

Maximale Anzahl von Behandlungen in der Vegetationsperiode – 2

Intervall zwischen den Behandlungen – 31 Tage

⚠️Achtung! Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen.

Der Käufer erklärt, dass er die in Art. aufgeführten Bedingungen erfüllt. 25 § 3 Punkt 5 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel und ist in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für gewerbliche Anwender geschult. Lesen Sie vor jedem Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen. Bitte beachten Sie detaillierte Risikohinweise. Befolgen Sie die auf dem Etikett aufgeführten Sicherheitsregeln. Der Erwerb von Pflanzenschutzmitteln ist nur volljährigen Personen sowie Personen gestattet, die über eine abgeschlossene Ausbildung und die für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Qualifikationen verfügen (Artikel 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes vom 8. März 2013 in der geltenden Fassung). Pflanzenschutzmittel sollten so eingesetzt werden, dass sie keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt darstellen. Der Käufer von Pflanzenschutzmitteln muss nüchtern sein. Mit der Nutzung des Angebots erklären Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

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